Eigenbedarfskündigung Remax Central

Es muss nicht vor Gericht enden

Eigenbedarf klar und nachvollziehbar begründen.

Die Eigenbedarfskündigung ist einer der häufigsten Kündigungsgründe im deutschen Mietrecht. Doch nicht jede Kündigung wegen Eigenbedarfs hat vor Gericht Bestand. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Vermieter ihre Kündigung sachlich, nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei formulieren. Denn der Gesetzgeber setzt enge Grenzen, wann eine Kündigung zulässig ist.

Wann ist eine Eigenbedarfskündigung erlaubt?

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist laut § 573 BGB nur dann rechtens, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder Haushaltsangestellte benötigt. Zur Familie zählen unter anderem Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen. Auch Pflegepersonal kann dazu gehören. Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer und beträgt zwischen drei und neun Monaten – es sei denn, es wird ein Aufhebungsvertrag vereinbart.

Typische Gründe für Eigenbedarf sind persönliche Veränderungen wie Eheschließung, Trennung, Familienzuwachs oder ein neuer Arbeitsplatz mit besserer Verkehrsanbindung. Wichtig: Der Bedarf muss aktuell bestehen. Künftige Bedürfnisse – etwa ein geplanter Studienbeginn des Sohnes in einem Jahr – reichen nicht aus.

Was gilt bei alternativen Wohnungen?

Verfügt der Vermieter über weitere Mietwohnungen im selben Gebäude oder in vergleichbarer Lage, muss er dem Mieter eine zumutbare Alternative anbieten – vorausgesetzt, sie wird zum Kündigungstermin frei. Andernfalls droht Schadenersatz, z. B. für Umzugskosten. Auch wenn es eine leerstehende Wohnung gibt, in die der Angehörige genauso gut einziehen könnte, ist die Eigenbedarfskündigung meist nicht durchsetzbar.

So sieht eine rechtssichere Kündigung aus

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen. Idealerweise wird sie per Einschreiben verschickt. Besonders wichtig: Die Begründung muss konkret, individuell und schlüssig sein. Es muss genau benannt werden, wer die Wohnung benötigt und warum gerade diese. Ein allgemeiner Hinweis auf Eigenbedarf genügt nicht.

Zudem muss das Kündigungsschreiben den Hinweis auf das Widerspruchsrecht gemäß § 574 BGB enthalten. Wer einen respektvollen, fairen Ton wählt und das Gespräch sucht, kann Eskalationen vermeiden und möglicherweise einvernehmliche Lösungen erzielen.

Soziale Härte und Widerspruch

Mieter dürfen der Kündigung widersprechen, wenn sie durch den Umzug unzumutbar belastet würden – etwa wegen Alters, Krankheit oder langer Wohndauer. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich erklärt werden.

Vorsicht bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Wer Eigenbedarf nur vortäuscht, riskiert hohe Schadenersatzforderungen. Stellt sich später heraus, dass die Wohnung gar nicht wie angekündigt genutzt wurde, können Mieter z. B. Umzugskosten oder Mietmehrkosten einklagen. Deshalb sollte der Eigenbedarf gut dokumentiert und ernst gemeint sein.

Persönliche Beratung bei Eigenbedarfskündigung

Eine Eigenbedarfskündigung sollte gut überlegt und rechtssicher formuliert sein – schon kleine Fehler können zu langwierigen Streitigkeiten führen. Bei REMAX Central München Sendling unterstützen wir Sie nicht nur beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie, sondern beraten Sie auch umfassend zu rechtlichen Fragen rund um Eigenbedarf. Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und fundiertem Wissen zur Seite.